Abrechnung und Kosten

Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Die Behandlung in meiner Praxis richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahlende. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) bzw. den aktuellen Abrechnungsempfehlungen für Privatversicherte. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, die Behandlung unabhängig von Ihrer Krankenversicherung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Dadurch werden keine Informationen an Ihre Krankenversicherung oder Beihilfestelle übermittelt. Das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung beträgt 120 €.